16.04.2026

Stellungnahme zum Referentenentwurf GeDIG und der Verschiebung der eVerordnung auf das Jahr 2030

Eine Verschiebung der verpflichtenden elektronischen Verordnung für Heil- und Hilfsmittel in das Jahr 2030 ist für das Gesundheitswesen nicht tragbar.

Der Spitzenverband für Orthopädie-Schuhtechnik e. V. steht einer möglichen Verschiebung der verpflichtenden Ausstellung der elektronischen Verordnung von Heil- und Hilfsmitteln auf den 01.07.2030 (Referentenentwurf: Entwurf eines Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen, S. 41/42 §360 Absatz 7) kritisch gegenüber.

Die gesamte Branche bereitet sich seit Jahren auf die Digitalisierung im Gesundheitswesen vor. Wenn die TI weiter verschoben wird, entsteht nicht nur das Gefühl, von denen abgehängt zu werden, die sie bereits nutzen können. Auch der Erfahrungsschatz und das Testen von alltäglichen Problemstellungen für alle Nicht-Angeschlossenen würden weiter verzögert werden. Viele Stakeholder warten dringend auf die Anbindung und erkennen bereits heute die Vorzüge einer elektronischen Verordnung und der damit verbundenen Prozesse.

In Beteiligung an dem Pilotprojekt elektronische Verordnung für Hilfsmittel des BIV-OT mit den diversen Partnern wurde bereits eindeutig und in mehreren Tests bewiesen, dass die praxisnahe Orientierung an der bestehenden Umsetzung für Arzneimittel mit einer entsprechenden Adaption für Hilfsmittel umsetzbar und von Vorteil für alle beteiligten Stakeholder ist.

Der SpiOST fordert eine engere Einbindung aller Fachexperten der Branche und damit eine mögliche Beschleunigung der Umsetzung der gematik. Eine Verschiebung auf 2030 ist gesetzgeberisch nicht notwendig. Eine realistische Anpassung der Umsetzungszeiträume der gematik ist ausreichend.