12.06.2026

GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz: Gesundheitshandwerke fordern Nachbesserungen

Die Bundesregierung hat mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) ein umfangreiches Maßnahmenpaket vorgelegt, um die Finanzlage der gesetzlichen Krankenkassen zu verbessern.

Der Spitzenverband für Orthopädie-Schuhtechnik unterstützt das Ziel einer langfristig stabilen und leistungsfähigen gesetzlichen Krankenversicherung. Gleichzeitig sehen wir bei einzelnen Regelungen des Gesetzentwurfs erheblichen Nachbesserungsbedarf.

Gemeinsam mit den Verbänden der Augenoptik, Hörakustik, Orthopädietechnik und Zahntechnik haben wir uns deshalb im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft Gesundheitshandwerke an die Mitglieder des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages gewandt und eine umfassende Stellungnahme zum Gesetzentwurf vorgelegt.

Warum uns der Gesetzentwurf betrifft

Die im Gesetzentwurf vorgesehenen Regelungen betreffen zahlreiche Bereiche der Gesundheitsversorgung. Für die Hilfsmittelversorgung und damit auch für die Orthopädie-Schuhtechnik sind insbesondere drei Punkte von Bedeutung:

Der Gesetzentwurf sieht einen pauschalen Abschlag von drei Prozent auf bestehende Hilfsmittelverträge für die Jahre 2027 und 2028 vor.

Zudem sollen Vergütungssteigerungen künftig stärker begrenzt und an die Grundlohnentwicklung gekoppelt werden.

Darüber hinaus ist eine Ausweitung des Festbetragssystems vorgesehen, die erhebliche Auswirkungen auf die Rahmenbedingungen der Hilfsmittelversorgung haben kann.

Aus Sicht des SpiOST besteht die Gefahr, dass diese Maßnahmen die wirtschaftlichen Handlungsspielräume vieler Betriebe weiter einschränken und langfristig Auswirkungen auf die wohnortnahe und qualitätsgesicherte Versorgung haben können.

Gesundheitshandwerke beziehen gemeinsam Stellung

In ihrer gemeinsamen Stellungnahme weisen die Gesundheitshandwerke darauf hin, dass die Hilfsmittelversorgung bereits heute einem hohen Maß an Regulierung unterliegt und die Ausgabenentwicklung in diesem Bereich seit Jahren vergleichsweise moderat verläuft.

Gleichzeitig sind die Betriebe mit steigenden Personal-, Material-, Energie- und Investitionskosten konfrontiert. Vor diesem Hintergrund halten wir zusätzliche pauschale Belastungen für kritisch und werben für eine differenzierte Betrachtung der Versorgungsrealität in den Gesundheitshandwerken.

Unser gemeinsames Ziel ist es, die notwendige Stabilisierung der Krankenkassenfinanzen mit dem Erhalt leistungsfähiger, wohnortnaher und qualitativ hochwertiger Versorgungsstrukturen in Einklang zu bringen.

Stellungnahme der Gesundheitshandwerke

Die vollständige Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft Gesundheitshandwerke zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz finden Sie hier:

➡️ Stellungnahme der Gesundheitshandwerke

Jetzt unterstützen: Petition gegen den geplanten 3-Prozent-Abschlag

Parallel zum parlamentarischen Verfahren läuft die bundesweite Petition „Alarmstufe Rot – Individuelle Hilfsmittelversorgung sichern, 3 %-Pauschalabschlag streichen“.

Mit der Petition soll auf die möglichen Auswirkungen des geplanten Abschlags auf die individuelle Hilfsmittelversorgung aufmerksam gemacht werden.

Wir laden alle Betriebe, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Patientinnen und Patienten ein, sich über die Initiative zu informieren und diese bei Interesse zu unterstützen.

➡️ Zur Petition

SpiOST bleibt im politischen Dialog

Der parlamentarische Prozess ist noch nicht abgeschlossen. Der SpiOST wird sich gemeinsam mit den Gesundheitshandwerken weiterhin aktiv in die politischen Beratungen einbringen und sich für sachgerechte Lösungen einsetzen, die sowohl die Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung als auch den Erhalt einer leistungsfähigen Hilfsmittelversorgung berücksichtigen.

Über die weiteren Entwicklungen werden wir auf unserer Website fortlaufend informieren.